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Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB Mügeli Metalltechnik AG – Leimenstrasse 89 – 2575 Täuffelen


1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Durch jede Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen. Anders lautende Einkaufbedingungen des Käufers sind für alle unverbindlich, es sei denn, diese werden durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.


2. Preise / Konditionen
Die Preise verstehen sich rein Netto, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten.
Nicht vorsehbare Erhöhungen von Werkspreisen, Steuern, Zöllen oder anderen gesetzlichen Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Bestellers.
Es gelten folgende Bedingungen:

    • Postporto, Bahnfrachten und Verpackungen werden gemäss den effektiven Koten verrechnet,
    • Wir verrechnen einen Transportkostenanteil gemäss den Ansätzen den jeweiligen Gesellschaften,
    • Für Abholer verrechnen wir einen Vorfrachtanteil von. . . . ??

 

3. Offerten
Sämtliche Angaben und Preise sind bis zur Auftragsbestätigung durch Mügeli Metalltechnik AG unverbindlich.
Offerten sind erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.


4. Lieferfristen
Von Mügeli Metalltechnik AG angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwert. Mügeli Metalltechnik ist jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Bei Verhinderung/Verzögerungen oder höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.


5. Zahlungskonditionen
Falls nicht anders als schriftlich vereinbart, bezahlt der Auftraggeber die Rechnung innert 30 Tage ab
Faktura-Datum netto ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen werden in Rechnung gestellt. Die Verrechnung mit Forderung des Kunden gegenüber Mügeli Metalltechnik ist ausgeschlossen. Mügeli Metalltechnik behält sich vor, die Auslieferung von bereits bestätigen Bestellungen und die Annahme weitere Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.


6. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Ware. Falls der Vertragspreis überhaupt nicht oder nur teilweise bezahlt wird, hat Mügeli Metalltechnik das Recht, die Rückgabe der bereits in Besitz des Auftragsgebers zu fordern.


7. Mängelrüge
Allfällige Mängel sind uns spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Für das von Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz der Ware, er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muss uns überdies vor der Weiterverarbeitung und Verwendung Gelegenheit bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu besichtigen und zu überprüfen.

 

8. Gewährleistung & Schadenersatz
Nachweisbare mangelhafte Ware bessern wir nach, bzw. ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos, oder schreiben den Faktura Wert gut, nach unserer Wahl. Alle weitergehenden Ansprüche für direkten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendung im Sinn von Art. 208 OR


Art. 208
8. Durchführung der Wandelung
a. Im Allgemeinen

1 Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer zurückgeben.
2 Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen zurückzuerstatten und überdies, entsprechend den Vorschriften über die vollständige Entwehrung, die Prozesskosten, die Verwendungen und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist.
3 Der Verkäufer ist verpflichtet, den weitern Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
Werden ausser bei nachweislich grob fahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesenen richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus.

 

9. Produkte / Masse / Qualität
Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir die Produkte und das Material in handelsüblicher Qualität, wobei die Werkstoleranzen zur Anwendung kommen. Die Mügeli Metalltechnik prüft die Eignung der von ihr vertriebenen Produkte und Materialier für den Verwendungszweck des Kunden nicht.


10. Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand
Für alle Beziehungen zwischen Mügeli Metalltechnik und dem Auftraggeber in Bezug auf den Vertrag, auf dessen Ausführung, Auslegung, Änderung und seine Wirkung kommt ausschliesslich das Schweizer Obligationenrecht zur Anwendung.


11. Änderungen
Wir behalten uns vor, diese Allgemeine Geschäftsbedingung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.


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